VERKEHRSSTRAFRECHT - BERATUNG IN STRAFSACHEN UND BEI ORDNUNGSWIDRIGKEITEN

STRAFVERTEIDIGUNG bundesweit - Hamburg, Essen, Düsseldorf, Köln, München: Strafverfahren und/oder die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten im Strassenverkehr, im Verkehrsrecht, können Folge von bloßen Unaufmerksamkeiten sein. Verkehrsunfälle können unter Umständen die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens zur Folge haben.

Kommt es nämlich zu einer Verletzung des Unfallopfers, stellt sich die Frage einer Strafbarkeit wegen fahrlässiger Körperverletzung oder sogar Gefährdung des Straßenverkehrs. Nicht nur strafrechtliche Sanktionen, wie Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, sind die Folge, sondern auch Punkte im Verkehrszentralregister, ein Fahrverbot oder unter Umständen die Entziehung der Fahrerlaubnis. Die Folgen für den Beschuldigten sind massiv, insbesondere wenn dieser aus beruflichen Gründen auf die Fahrerlaubnis angewiesen ist.

Einlassungen des Beschuldigten, also Stellungnahmen im Verhältnis zur Polizei/Staatsanwaltschaft, sollten nur durch den Strafverteidiger erfolgen. Unsere Strafverteidiger sind angehende Fachanwälte für Strafrecht und Rechtsanwalt Rawe kann als ehemaliger Polizeibeamter im gehobenen Dienst auf seine Berufserfahrung im Verkehrsstrafrecht zurückgreifen.

Delikte im Verkehrsstrafrecht sind insbesondere:

•    Körperverletzung
•    Nötigung
•    Sachbeschädigung
•    Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Unfallflucht)
•    Trunkenheit im Verkehr
•    Gefährdung des Straßenverkehrs
•    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr

Ihre Ansprechpartner bei strafrechtlicher Beratung im Verkehrsstrafrecht:

WOLFGANG KUTSCH *

Rechtsanwalt, Strafverteidiger

PHILIP RAWE, Dipl.-Verw. (FH) *

Rechtsanwalt, Strafverteidiger

* kein haftender Partner