BETÄUBUNGSMITTELSTRAFRECHT - BERATUNG IN BtM-STRAFSACHEN
STRAFVERTEIDIGUNG bundesweit - Hamburg, Essen, Düsseldorf, Köln, München: Die §§ 29 ff. des Betäubungsmittelgesetz (BtMG) regeln das Betäubungsmittelstrafrecht. Die Regelungen des Gesetzes stellt den unerlaubten Besitz, den Erwerb, den Handel und die Herstellung von illegalen Betäubungsmitteln unter Strafe, z.B. hinsichtlich der illegalen Betäubungsmittel Cannabis, Opium, Kokain, Pilze, Heroin, LSD, Amphetamine, Ecstasy, vgl. Anlagen 1 bis 3 des BtMG.
Als Sanktionen kommen die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt, ein Berufsverbot oder die Entziehung der Fahrerlaubnis in Betracht. Eine Strafverteidigung setzt besondere Kenntnisse des BtMG voraus. Unsere Strafverteidiger sind als angehende Fachanwälte für Strafrecht durch die Teilnahme an den Fachanwaltslehrgängen für Strafrecht entsprechend qualifiziert.
Zu prüfen ist durch einen Strafverteidiger die Möglichkeit einer Aussage im Hinblick auf § 31 BtMG – Strafmilderung und Absehen von Strafe. Nicht immer kann jedoch ein Geständnis den individuellen Verfahrensausgang fördern. § 35 BtMG regelt die Möglichkeit der Zurückstellung der Strafvollstreckung - sog. Therapie statt Strafe.
Ihre Ansprechpartner bei strafrechtlicher Beratung im Betäubungsmittelstrafrecht:
Rechtsanwalt, Strafverteidiger