JUGENDSTRAFRECHT
STRAFVERTEIDIGUNG bundesweit - Hamburg, Essen, Düsseldorf, Köln, München: Das Jugendstrafrecht findet bei jugendlichen Straftätern (14 bis 18 Jahre) Anwendung sowie bei Heranwachsenden (bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres), wenn eine Reifeverzögerung festgestellt wird.
Selbst wenn bei Jugendlichen und Heranwachsenden wegen entsprechender Delikte wie im Erwachsenenstrafrecht ermittelt und ggf. sogar verurteilt wird, so muss berücksichtigt werden, dass das Jugendstrafrecht eine andere Zielvorgabe hat, da der Erziehungsgedanke im Vordergrund steht. Jugendliche und Heranwachsende befinden sich im lernfähigen Alter, weshalb sie durch erzieherische Einwirkungen von der Begehung weiterer Straftaten abgehalten werden sollen. Die Sanktionsmöglichkeiten im Jugendstrafrecht sind entsprechend umfangreicher. Das Jugendgerichtsgesetz (JGG) unterscheidet Erziehungsmaßregeln, Zuchtmitteln und Jugendstrafe.
Trotz einer Chance für die zukünftige Entwicklung des Jugendlichen oder Heranwachsenden ist eine Verhängung von Jugendstrafe auch als Freiheitsstrafen bis zu zehn Jahren möglich. Daher sollte im Jugendstrafrecht immer ein Strafverteidiger herangezogen werden. Ziel der Strafverteidigung ist es, jungen Straftätern eine Zukunftsperspektive durch ein möglichst positiv beendetes Strafverfahren zu geben.
Rechtsanwalt Rawe, Dipl. Verw. (FH) * hat sich auf das Jugendstrafrecht spezialisiert und kann als ehemaliger Polizeibeamter auf wertvolle Berufserfahrung zurückgreifen. Rechtsanwalt Kutsch * steht ebenfalls als qualifizierter Ansprechpartner zur Verfügung.
Ihre Ansprechpartner im Jugendstrafrecht:
WOLFGANG KUTSCH *
Rechtsanwalt, Strafverteidiger
PHILIP RAWE, Dipl.-Verw. (FH) *
Rechtsanwalt, Strafverteidiger
* kein haftender Partner