ALLGEMEINES STRAFRECHT - INDIVIDUAL-STRAFVERTEIDIGUNG

STRAFVERTEIDIGUNG bundesweit - Hamburg, Essen, Düsseldorf, Köln, München: Das Allgemeine Strafrecht ist im Strafgesetzbuch geregelt. Ist man mit einem strafrechtlichen Vorwurf konfrontiert, z.B. hinsichtlich Diebstahl, Betrug, Körperverletzung, Nötigung etc. ist eine Strafverteidigung unerlässlich.

Auch eine fahrlässige Straftat kann unbeabsichtigt erfolgen. Wer durch eine Strafanzeige mit einem Ermittlungsverfahren durch Polizei und Staatsanwaltschaft konfrontiert wird, sollte sich durch einen Strafverteidiger vertreten lassen.

Bei jedem Ermittlungsverfahren sieht sich der Beschuldigte der Strafverfolgungsbehörde gegenüber. Dabei kann durch Kenntnisse des Strafprozessrechts eine engagierte Verteidigung erfolgen. Ein beauftragter Strafverteidigers kann z.B. das Recht der Akteneinsicht geltend machen.

Delikte des Allgemeinen Strafrechts sind insbesondere:

•    Betrug
•    Computerbetrug
•    Versicherungsmissbrauch
•    Erschleichung von Leistung
•    Diebstahl
•    Unterschlagung
•    besonders schwerer Fall des Diebstahls
•    Diebstahl mit Waffen
•    Bandendiebstahl
•    Wohnungseinbruchsdiebstahl
•    Begünstigung
•    Strafvereitelung
•    Hehlerei, Gewerbsmäßige Hehlerei, Bandenhehlerei
•    Körperverletzung
•    gefährliche Körperverletzung
•    schwere Körperverletzung
•    Korruption (u.a. Bestechung, Bestechlichkeit)
•    Nötigung
•    Freiheitsberaubung
•    Erpresserischer Menschenraub
•    Geiselnahme
•    Raub, schwerer Raub, Raub mit Todesfolge, Erpressung
•    Sachbeschädigung
•    Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Unfallflucht)
•    Trunkenheit im Verkehr
•    Gefährdung des Straßenverkehrs
•    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr
•    Brandstiftung, schwere Brandstiftung, Brandstiftung mit Todesfolge
•    Beleidigung, Verleumdung
•    Urkundenfälschung
•    Fälschung technischer Aufzeichnungen, Urkundenunterdrückung
•    Meineid, uneidliche Falschaussage, Verleitung zur Falschaussage
•    Kapitalstrafsachen (Mord, Totschlag, Fahrlässige Tötung)

Ihre Ansprechpartner bei strafrechtlicher Beratung im Allgemeinen Strafrecht:

WOLFGANG KUTSCH *

Rechtsanwalt, Strafverteidiger

PHILIP RAWE, Dipl.-Verw. (FH) *

Rechtsanwalt, Strafverteidiger

* kein haftender Partner