KRANKENHAUSHAFTUNG - KRANKENHAUSHAFTUNGSRECHT
Die Beratung bei Medizinschadenshaftung erfordert eine Prüfung haftungs- rechtlicher Fragen des Krankenhaus-Patienten-Verhältnisses, also der personalen Verhaltens-/ Verschuldenszurechnung im Krankenhaus. Dabei erlangen neben Aufklärungsfehlern und Behandlungsfehlern insbesondere Organisationsfehler zunehmend an Bedeutung. Das Krankenhaushaftungs- recht kennt eine Vielzahl materiellrechtlicher und verfahrensrechtlicher Besonderheiten. Wir beraten im Bereich
- Aufklärungsfehler bei Aufklärungsorganisation
- Behandlungsfehler bei Arzneimittelanwendung
- Organisationsfehler
- Rechtsfragen der Hygiene
- Rechtsfragen des Infektionsschutzes
- Rechtsfragen der Dokumentation
- Rechtsfragen der Aufenthaltssicherheit
- Behandlungsfehler bei vertikaler Arbeitsteilung
- Behandlungsfehler bei horizontaler Arbeitsteilung
- außergerichtliche Interessenvertretung und Streitbeilegung
- gerichtliche Interessenvertretung und Streitbeilegung
- Verfahren vor Gutachterkommissionen
- Verfahren vor Schlichtungsstellen
- Verfahren des MDK - Medizinischer Dienst der Krankenversicherung
- materiell- und verfahrensrechtlichen Besonderheiten
- Berufungsverfahren bei Krankenhaushaftung
- Beweissicherungsverfahren bei Krankenhaushaftung