GEBURTSSCHADEN - GEBURTSSCHADENRECHT
Geburtsschäden betreffen die Lebensführung und Lebensplanung einer Familie. Geburtsschäden betreffen das gesamte Gebiet der Frauenheilkunde und Geburtshilfe, also die Erkennung, Vorbeugung, konservative und operative Behandlung sowie Nachsorge von geschlechtsspezifischen Gesundheitsstörungen einschließlich plastisch-rekonstruktiver Eingriffe, der gynäkologischen Onkologie, der Endokrinologie, der Fortpflanzungsmedizin, der Betreuung und der Überwachung normaler und gestörter Schwangerschaften, der Geburten und der Wochenbettverläufe sowie der Prä- und Perinatalmedizin. Kaum ein anderer Bereich erfordert eine intensivere Beratung und Betreuung. Angesichts existentieller Fragen ist im Geburtsschadenrecht eine objektive Sachverhaltsaufklärung und Darstellung des Sachverhaltes bei Haftungsfragen unerlässlich, um hier nach der Beratung gemeinsam die richtigen Entscheidungen treffen zu können. Wir beraten im Bereich
- Aufklärungsfehler bei Geburtsschaden
- Behandlungsfehler bei Geburtsschaden
- Behandlungsfehler bei Schwangerschaftsvorsorge
- Behandlungsfehler bei (nicht-) invasiver Pränataldiagnostik
- Behandlungsfehler bei Früherkennung
- Behandlungsfehler bei genetischer Beratung
- Behandlungsfehler in der Schangerschaft
- Behandlungsfehler bei der Geburt
- Behandlungsfehler beim Geburtsmanagement
- Behandlungsfehler bei Arbeitsteilung (Hebamme, Arzt etc.)
- Verfahren vor Gutachterkommissionen
- Verfahren vor Schlichtungsstellen
- Verfahren des MDK - Medizinischer Dienst der Krankenversicherung
- materiell- und verfahrensrechtliche Besonderheiten
- Berufungsverfahren bei Geburtsschäden
- Beweissicherungsverfahren bei Geburtsschäden