VERSICHERUNGSRECHT - RECHTSBERATUNG
Leider können wir keine Empfehlungen aussprechen, welche Versicherung für Ihren individuellen Bedarf die richtige ist. Bitte sprechen Sie insoweit einen Versicherungsmakler und/oder die Vertragsabteilung einer der gorßen deutschen Versicherungen an und schildern Sie dort Ihren etwaigen Bedarf. Wir beraten Sie also nur bei Rechtsfragen betreffend die von Ihnen selbst abgeschlossene Versicherung.
Beratung durch einen Fachanwalt für Versicherungsrecht und zugleich Fachanwalt für Medizinrecht - Unsere bundesweite Beratung erstreckt sich auf die Bereiche der Streitbeilegung einschließlich Prozessführung im Bereich
- Beginn des Versicherungsvertrages
- Annahme oder Ablehnung des Antrags durch den Versicherer
- Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht
- Laufzeit des Versicherungsvertrages
- Inhalt des Versicherungsvertrages
- Obliegenheiten des Versicherungsnehmers
- Obliegenheitsverletzungen des Versicherungsnehmers
- Prämienzahlungspflicht des Versicherungsnehmers
- Leistungspflicht des Versicherers
- Leistungsverweigerung des Versicherers
- Anfechtung des Versicherungsvertrages
- Rücktritt vom Versicherungsvertrag
- Versicherungssumme
- Gefahrerhöhung
- Verantwortlichkeit für Dritte
- Eintritt des Versicherungsfalles
- Beendigung des Versicherungsvertrages
