VERSICHERUNGSRECHT - VERSICHERUNGEN UND RECHT

Beratung durch einen Fachanwalt für Versicherungsrecht und zugleich Fachanwalt für Medizinrecht - Unsere bundesweite Beratung erstreckt sich auf die Bereiche der Streitbeilegung einschließlich Prozessführung im Bereich

- Beginn des Versicherungsvertrages

- Annahme oder Ablehnung des Antrags durch den Versicherer

- Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht

- Laufzeit des Versicherungsvertrages

- Inhalt des Versicherungsvertrages

- Obliegenheiten des Versicherungsnehmers

- Obliegenheitsverletzungen des Versicherungsnehmers

- Prämienzahlungspflicht des Versicherungsnehmers

- Leistungspflicht des Versicherers

- Leistungsverweigerung des Versicherers

- Anfechtung des Versicherungsvertrages

- Rücktritt vom Versicherungsvertrag

- Versicherungssumme

- Gefahrerhöhung

- Verantwortlichkeit für Dritte

- Eintritt des Versicherungsfalles

- Beendigung des Versicherungsvertrages