VERSICHERUNGSRECHT - VERSICHERUNGEN UND RECHT
Beratung durch einen Fachanwalt für Versicherungsrecht und zugleich Fachanwalt für Medizinrecht - Unsere bundesweite Beratung erstreckt sich auf die Bereiche der Streitbeilegung einschließlich Prozessführung im Bereich
- Beginn des Versicherungsvertrages
- Annahme oder Ablehnung des Antrags durch den Versicherer
- Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht
- Laufzeit des Versicherungsvertrages
- Inhalt des Versicherungsvertrages
- Obliegenheiten des Versicherungsnehmers
- Obliegenheitsverletzungen des Versicherungsnehmers
- Prämienzahlungspflicht des Versicherungsnehmers
- Leistungspflicht des Versicherers
- Leistungsverweigerung des Versicherers
- Anfechtung des Versicherungsvertrages
- Rücktritt vom Versicherungsvertrag
- Versicherungssumme
- Gefahrerhöhung
- Verantwortlichkeit für Dritte
- Eintritt des Versicherungsfalles
- Beendigung des Versicherungsvertrages
