ARZTSTRAFRECHT - STRAFRECHT UND MEDIZINRECHT

STRAFVERTEIDIGUNG bundesweit - Hamburg, Essen, Düsseldorf, Köln, München: Die Beratung im Arztstrafrecht und Medizinstrafrecht erfolgt bei uns durch einen Fachanwalt für Medizinrecht und zwei Strafverteidiger, die sich ebenfalls auf das Medizinrecht spezialisiert haben. Diese besondere Qualifikation unserer Anwälte und Strafverteidiger ist dem Umstand geschuldet, dass das sich mit den Ärzten befassende Arztstrafrecht einen medizinrechtlichen Spezialbereich des Strafrechts darstellt und eine erfolgreiche und effiziente Verteidigung nur mit medizinrechtlichem Spezialwissen sichergestellt werden kann.

Wir beraten Sie in den Bereichen

- Ärztliches Handeln und strafrechtlicher Maßstab

- strafrechtliche Verantwortung des Arztes bei Behandlungsfehlern

- Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung, § 229 StGB

- Vorwurf der fahrlässigen Tötung, § 222 StGB

- Vorwurf der unterlassenen Hilfeleistung, § 323 c StGB

- Vorwurf des Abrechnungsbetrugs, § 263 StGB

     - unzulässige Abrechnung nicht höchstpersönlich erbrachter Leistungen

     - unzulässige Abrechnung fehlerhaft delegierter Leistungen

     - unzulässiges Leistungssplitting

     - unwirtschaftliche Behandlungen

     - unzulässige Bewertungen erbrachter Leistungen nach Gebührenrecht

     - unzulässige Wahl einer Leistungsziffer

     - unzulässige Wahl einer höheren Leistungsziffer

     - Abrechnung fingierter Leistungen

     - Nichtweitergabe von Vergünstigungen

           - Nichtweitergabe von Rabatten

           - Nichtweitergabe von Boni

- strafrechtliche Fragen der Sterbehilfe, § 216 StGB

- strafrechtliche Fragen bei Schwangerschaftsabbruch, § 218 ff. StGB