PRIVATE UNFALLVERSICHERUNG Teil VIII:
Recht der Privaten Unfallversicheurng in der Praxis - Hohe Anforderungen an die Substantiierungslast des Klagevortrags
Bei gerichtlichen Rechtsstreitigkeiten in der privaten Unfallversicherung stellt sich immer die Frage, welche Anforderungen an den Vortrag des Versicherungsnehmers in der Klägerrolle zu stellen sind, wenn die beklagte Unfallversicheurng ein Privatgutachten vorlegt, welches für den Versicherungsnehmer ungünstig ist (vgl. z.B. OLG Köln VersR 2001, 755). Fraglich ist dann, ob ein vom einem Unfallversicherer vorgelegtes Privatgutachten eines Facharztes als sog. qualifizierter Parteivortrag verwertet werden kann und ggf. eine eigene Beweisaufnahme des erkennenden Gerichts entbehrlich macht.
Maßgeblich ist insoweit nach der Auffassung einger Gerichte, ob die Beweisfrage alleine schon aufgrund des Vortrages der Versicheurng zuverlässig beantwortet werden könne. Dies sei der Fall, wenn der Versicherungsnehmer in der Unfallversicherung nicht in dem gebotenen Maße vortrage. Erforderlich sei substantiierter Vortrag des Versicherungsnehmers, und zwar ggf. unter Hinzuziehung eines Facharztes. Diese Anforderungen sind aus Sicht des Versicherungsnehmers hoch, da sich dieser um die Einholung entsprechender fachärztlicher Expertise kümmern muss.