Arztstrafrecht Teil VIII:

Arztstrafrecht in der Praxis: Leistungen des Speziallabors nach den Kapiteln M III und M IV der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) - aktuelle Ermittlungen der Kölner Staatsanwaltschaft hinsichtlich "Abrechnungsbetruges"

Künstlich aufgeblähte Rechnungen sollen Ärzte angeblich hinsichtlich sog. Speziallaborleistungen bei Patienten und Krankenkassen ausgestellt und abgerechnet haben. Gegenständlich der Ermittlungsverfahren sei angeblich überhöhtes Inkasso für Spezialuntersuchungen. 

Quelle: http://www.focus.de/finanzen/news/abrechnungsbetrug-aerzte-sollen-millionen-erschwindelt-haben_aid_590622.html

Streitig sind insoweit Leistungen des Speziallabors nach den Kapiteln M III und M IV der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Dabei stellen sich eine Vielzahl von Sachfragen und Rechtsfragen aus dem Medizinstrafrecht und Arztstrafrecht, z.B. die Frage, ob die Leistungen persönlich erbracht wurden. Nicht nur Laborgemeinschaften, sondern auch diesen angeschlossene Ärzte und Ärztegemeinschaften befürchten Ermittlungsverfahren wegen "Abrechnungsbetruges".