BERATUNGSKOSTEN
... sind ein Thema, und zwar vor der eigentlichen Beratung. Sprechen Sie uns an. Mit Kostenstreitwert wird der Streitwert bezeichnet, nach dem die Gerichtskosten und Anwaltsgebühren berechnet werden. Der Streitwert orientiert sich am Interesse, das der Gläubiger an der außergerichtlichen und/oder gerichtlichen Durchsetzung der geltend gemachten Ansprüche hat.