BERATUNGSKOSTEN
... sind ein Thema, und zwar vor der eigentlichen Beratung.
Sprechen Sie uns bereits im Rahmen Ihrer ersten Kontaktaufnahme ganz konkret auf die Kosten für die Erstberatung und/oder außergerichtliche bzw. gerichtliche Interessenvertretung an.
Wir vereinbaren mit Ihnen noch vor der ersten Besprechung bzw. Beratungsleistung das entsprechende Honorar, z.B. für die Erstberatung. Diese Regelung ist für alle Beteiligten transparent und vermeidet Missverständnisse.
Teilen Sie uns mit, wie hoch das in EUR ausgedrückte Interesse ist. Mit Kostenstreitwert wird der Streitwert bezeichnet, nach dem die Gerichtskosten und Anwaltsgebühren berechnet werden. Der Streitwert orientiert sich am Interesse, das der Gläubiger an der außergerichtlichen und/oder gerichtlichen Durchsetzung der geltend gemachten Ansprüche hat.