FACHANWÄLTE
Informieren Sie sich hinsichtlich der Qualifikationen unserer Fachanwälte und wählen Sie Ihren Ansprechpartner aus. Sie haben weitergehende Fragen hinsichtlich unserer Qualifikationen? Kontaktieren Sie uns - wir stellen uns Ihnen gerne persönlich vor.
Die Führung der Fachanwaltsbezeichnung ist auf Antrag zu gestatten, wenn der Rechtsanwalt die hierfür von der Fachanwaltsordnung (FAO) vorausgesetzten besonderen Kenntnisse und Erfahrungen nachgewiesen hat. Diese Kenntnisse und Erfahrungen müssen erheblich das Maß dessen übersteigen, das üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird, § 2 Abs. 2 FAO.
* kein haftender Partner
