PHILIP RAWE, Dipl.-Verw. (FH) *

Rechtsanwalt, Strafverteidiger

... berät bundesweit in den Schwerpunktbereichen Medizinrecht, Medizinstrafrecht, Arztstrafrecht und im Allgemeinen Strafrecht.

Rechtsanwalt und Strafverteidiger Rawe, Dipl.-Verw. (FH) * hat sich auf die Beratung im Strafrecht und Medizinrecht spezialisiert und absolviert bzw. absolvierte bereits erfolgreich in diesen Beratungsschwerpunkten einen Fachanwaltslehrgang für Strafrecht und Medizinrecht. Gerade im Bereich der umfassenden und komplexen Materie Medizinrecht ist eine entsprechende Qualifizierung unerlässlich. Als Strafverteidiger kann Rechtsanwalt Rawe, Dipl.-Verw. (FH) * von seiner Berufserfahrung als ehemaliger Polizeibeamter im gehobenen Dienst profitieren. Er ist dadurch mit der Arbeitsweise der Strafverfolgungsbehörden besonders vertraut, was für eine erfolgreiche Verteidigung insbesondere im Ermittlungsverfahren notwendig ist. Neben der Strafverteidigung im allgemeinen Strafrecht, Jugendstrafrecht, Betäubungsmittelstrafrecht und Verkehrsstrafrecht wird eine qualifizierte Strafverteidigung insbesondere auch im Arztstrafrecht und Medizinstrafrecht durch sein besonderes Fachwissen im Medizinrecht gewährleistet. Durch die Mitgliedschaften in den Arbeitsgruppen und Arbeitsgemeinschaften im Deutschen Anwaltsverein erfolgt ein Austausch mit Fachkollegen.

Diplom-Verwaltungswirt (FH) - Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Fachrichtung Polizei

Gehobener Polizeivollzugsdienst - ehemaliger Polizeibeamter mit Berufserfahrung

Arbeitsgemeinschaft Strafrecht im Deutschen Anwalt Verein

Deutscher Anwalt Verein
- Mitglied im Deutschen Anwalt Verein

Fachanwaltslehrgang Medizinrecht
- Fachanwaltsfortbildung, Absolvent 2008

Fachanwaltslehrgang Strafrecht - Fachanwaltsfortbildung, ab 03/2010

* kein haftender Partner 

 


Mitgliedschaften:

Mitglied im AnwaltVerein


Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Medezinrecht


Mitgliedschaft