STRAFVERTEIDIGER UND MEDIZINRECHTLER

... für Medizinstrafrecht und Arztstrafrecht. Informieren Sie sich hinsichtlich der Qualifikationen als Strafverteidiger sowie Medizinrechtler. Sie haben weitergehende Fragen hinsichtlich der Qualifikationen? Kontaktieren Sie uns - wir stellen uns Ihnen dann gerne persönlich vor.

Eine erfolgreiche Beratung/Strafverteidigung setzt nicht nur das Aktenstudium der Ermittlungsakte, sondern auch eine sorgfältige Prüfung der materiellen und prozessualen Fragestellungen Ihres Mandats voraus. Unerlässlich sind neben medizinrechtlichen Fachkenntnissen auch Erfahrungen hinsichtlich des Ablaufs des Ermittlungsverfahrens sowie der Hauptverhandlung im Strafprozess.

Ein Schwerpunkt der Beratung liegt im Bereich der Verständigungslösung im Vorfeld der Hauptverhandlung. Zu besprechen ist ggf. eine offensive Vorgehensweise, z.B. die Einlegung von Rechtsmitteln. Vorstehendes gilt umso mehr bei Ermittlungsverfahren und Strafverfahren im Arztstrafrecht und Medizinstrafrecht.

 

 

 

 

 

* kein haftender Partner